"WENN DU IM RECHT BIST, KANNST DU DIR LEISTEN, DIE RUHE ZU BEWAHREN;

UND WENN DU IM UNRECHT BIST, KANNST DU DIR NICHT LEISTEN, SIE ZU VERLIEREN."

MAHATMA GANDHI

Beschwerde gegen den UVP-Bescheid

Wer Beschwerde einreichen möchte:

Nach eingehendem Studium der Akten und des Bescheides, dass

keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, stießen wir auf Ungereimtheiten und Lücken.

U. a. Nachbarn sind berechtigt, gegen den Bescheid Beschwerde zu führen. Ein Jurist erstellte eine Beschwerde, die jede/r Betroffene erheben kann.

Wir schicken dir/ Ihnen dieses "Beschwerdeformular" (inkl. Anleitung) gerne zu, das du/ Sie nur noch

(am besten) bis zum 4. August

mit Name, Adresse, Datum und Unterschrift ergänzen und dem Land OÖ schicken musst/ müssen. (Außerdem sind 30 Euro zu entrichten.) Genaueres erfährst du/ erfahren Sie in unserem Antwortmail, wenn du/ Sie uns eine entsprechende Anfrage unter westspange.steyr@gmail.com schickst/ schicken!

westspange.steyr@gmail.com


Wer sich selbst etwas einlesen möchte, findet hier den (abschlägigen) UVP-Bescheid (der gesamte Akt ist für Beschwerdeberechtigte noch kurze Zeit beim Land OÖ einsehbar):

Link zum Pdf-Download von der Homepage des Landes OÖ

Download
UVP-Feststellungsbescheid
Westspange-Steyr-UVP-Feststellungsbesche
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB