Nach eingehendem Studium der Akten und des Bescheides, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, stießen wir auf Ungereimtheiten und Lücken.

U. a. Nachbarn sind berechtigt, gegen den Bescheid Beschwerde zu führen. Ein Jurist erstellte eine Beschwerde, die jede/r Betroffene erheben kann.

Wir schicken dir/ Ihnen dieses "Beschwerdeformular" gerne zu, das du/ Sie nur noch

(am besten) bis zum 4. August mit Name, Adresse, Datum und Unterschrift ergänzen und dem Land OÖ schicken musst/ müssen. (Außerdem sind 30 Euro zu entrichten.) Genaueres erfährst du/ erfahren Sie bei uns!

westspange.steyr@gmail.com